Gastronomie

Trinkgeld im Café: Wer muss was versteuern?

Einfach erklärt

Trinkgeld ans Team ist steuerfrei, ans Inhaberkonto nicht – und bei Kartenzahlung entscheidet die Kassenführung. Die Regeln im Überblick.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Trinkgeld von Gästen an deine Mitarbeiter ist steuerfrei – komplett und ohne Obergrenze. Trinkgeld, das du als Inhaberin oder Inhaber selbst bekommst, ist dagegen eine ganz normale Betriebseinnahme. Diese eine Unterscheidung entscheidet über alles Weitere.

Was steuerfrei ist

Steuerfrei bleibt, was Gäste freiwillig und zusätzlich zur Rechnung geben – direkt an die Servicekraft oder in die gemeinsame Trinkgeldkasse fürs Team. Auch die Aufteilung aus einem Topf auf Küche und Service ändert daran nichts, solange das Geld von den Gästen kommt und bei den Angestellten ankommt.

Was nicht steuerfrei ist

Drei Fälle fallen raus: Trinkgeld an dich selbst als Inhaber (Betriebseinnahme, inklusive Umsatzsteuer). Pflichtzuschläge wie eine feste Servicegebühr auf der Rechnung – die sind Teil des Preises, egal wie sie heißen. Und Beträge, die du aus eigener Tasche an dein Team zahlst – das ist Arbeitslohn.

Trinkgeld per Karte

Immer mehr Gäste tippen das Trinkgeld aufs Kartenterminal. Steuerfrei bleibt es trotzdem – wenn du es sauber behandelst: In der Kasse als durchlaufenden Posten erfassen, getrennt vom Umsatz, und die Auszahlung an die Mitarbeiter dokumentieren. Das Geld läuft nur über dein Konto durch, es gehört dir nie.

Der häufigste Fehler

Kartentrinkgelder verschwinden im normalen Umsatz. Dann sieht es bei einer Prüfung so aus, als hättest du Einnahmen – und dein Team verliert die Steuerfreiheit. Richte im Kassensystem von Anfang an eine eigene Position dafür ein; das ist eine Sache von Minuten.

Wie du Trinkgelder in deinem Kassensystem sauber einrichtest, hängt vom System und deinen Abläufen ab. Melde dich gern für ein Erstgespräch.

Häufige Fragen

Müssen meine Mitarbeiter Trinkgeld versteuern?

Nein. Trinkgeld, das Gäste deinem Team freiwillig geben, ist für die Mitarbeiter komplett steuerfrei – ohne Obergrenze. Es darf nur nicht vertraglich vereinbart oder als Pflichtzuschlag berechnet sein.

Ich dachte, Trinkgeld ist immer steuerfrei?

Nicht ganz: Steuerfrei ist nur das Trinkgeld, das deine Angestellten bekommen. Trinkgeld, das bei dir als Inhaber landet, ist Betriebseinnahme und umsatzsteuerpflichtig.

Geht Trinkgeld auch per Karte?

Ja, wenn es sauber dokumentiert ist: als durchlaufender Posten in der Kasse erfassen und die Auszahlung an die Mitarbeiter nachvollziehbar festhalten. Dann bleibt es auch bei Kartenzahlung steuerfrei.

Fachlich geprüft und redaktionell verantwortet von

Michel Kania

Steuerberater · Steuerkanzlei KANIA. Beratung für vegane Unternehmen, deutschlandweit.

Stand: Juli 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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