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Spendenbescheinigung: Was der Verein beachten muss

Einfach erklärt

Ab 300 Euro Pflicht, nur auf amtlichem Muster, mit 30 Prozent Haftung bei Fehlern: die Regeln für Zuwendungsbestätigungen im Verein.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Eine Spendenbescheinigung – offiziell Zuwendungsbestätigung – erlaubt dem Spender den Steuerabzug. Ausstellen darf sie nur eine steuerbegünstigte Körperschaft, und zwar ausschließlich auf den amtlichen Mustern. Bei Fehlern haftet der Verein.

Wann eine Bescheinigung nötig ist

Bis 300 Euro je Zuwendung reicht der vereinfachte Nachweis: Kontoauszug plus ein Beleg des Vereins, aus dem Zweck, Steuerbegünstigung und die Angabe hervorgehen, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt. Erst darüber wird die förmliche Bestätigung gebraucht. Bei Katastrophenspenden gelten oft erweiterte Erleichterungen.

Geld-, Sach- und Aufwandsspenden

Geldspenden sind der einfache Fall. Bei Sachspenden musst du den Wert nachvollziehbar ermitteln und in der Bestätigung angeben, woraus er sich ergibt – bei gebrauchten Gegenständen ist das der Knackpunkt. Aufwandsspenden, also der Verzicht auf eine Erstattung, sind möglich, aber streng: Der Anspruch muss vorher wirksam vereinbart und ernsthaft gewollt gewesen sein, nicht erst nachträglich konstruiert.

Mitgliedsbeiträge sind nicht immer abziehbar

Bei Vereinen, die überwiegend der Freizeitgestaltung ihrer Mitglieder dienen – etwa Sport oder Kultur im geselligen Sinn –, sind Mitgliedsbeiträge vom Abzug ausgeschlossen. Für Tierschutz- und Umweltvereine gilt das in der Regel nicht; hier sind auch Beiträge abziehbar.

Der häufigste Fehler

Bescheinigungen werden „großzügig“ ausgestellt – für geschätzte Sachwerte, für nachträglich erfundene Aufwandsverzichte, für Leistungen mit Gegenleistung. Die Haftung von 30 Prozent des Betrags trifft dann den Verein und in schweren Fällen persönlich den Vorstand. Im Zweifel lieber keine Bescheinigung als eine falsche.

Wie ihr Zuwendungsbestätigungen sicher aufsetzt und Sachspenden korrekt bewertet, klären wir gern in einem Erstgespräch.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag braucht es eine Bescheinigung?

Bis 300 Euro genügt der Kontoauszug zusammen mit einem vereinfachten Nachweis des Vereins – eine förmliche Bestätigung ist nicht nötig. Darüber braucht der Spender die Zuwendungsbestätigung.

Dürfen wir ein eigenes Formular gestalten?

Nein, ihr müsst die amtlichen Muster verwenden. Eigene Gestaltungen führen dazu, dass das Finanzamt den Abzug beim Spender ablehnen kann.

Was passiert bei falschen Bescheinigungen?

Dann haftet der Verein für die entgangene Steuer – pauschal mit 30 Prozent des bestätigten Betrags, bei Gewerbesteuer kommen weitere 15 Prozent dazu. Das trifft den Verein, nicht den Spender.

Fachlich geprüft und redaktionell verantwortet von

Michel Kania

Steuerberater · Steuerkanzlei KANIA. Beratung für vegane Unternehmen, deutschlandweit.

Stand: Juli 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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