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Steuerfreie Extras fürs Team: 50-Euro-Sachbezug und andere Benefits

Einfach erklärt

50 Euro monatlich steuerfrei, 60 Euro zum Geburtstag, Deutschlandticket und Dienstrad obendrauf: Welche Benefits 2026 ohne Abzüge beim Team ankommen.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Du kannst deinem Team jeden Monat bis zu 50 Euro als Sachleistung steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen – zusätzlich zum Gehalt. Das ist für beide Seiten günstiger als eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe, von der nach Abzügen oft nur die Hälfte ankommt.

Die Spielregeln der 50-Euro-Grenze

Drei Dinge sind entscheidend: Erstens muss es eine Sachleistung sein – Gutscheine und Guthabenkarten zählen nur, wenn sie ausschließlich zum Einkaufen taugen und keine Auszahlung erlauben. Zweitens muss die Leistung zusätzlich zum vereinbarten Lohn fließen; eine Umwandlung von Gehalt funktioniert nicht. Drittens ist es eine Freigrenze, kein Freibetrag: Schon bei 50,01 Euro ist alles steuerpflichtig. Ansparen über mehrere Monate geht nicht.

Was oben drauf noch steuerfrei geht

Neben den 50 Euro gibt es weitere Bausteine, die sich kombinieren lassen: Zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag sind Sachgeschenke bis 60 Euro steuerfrei. Das Deutschlandticket oder andere ÖPNV-Tickets kannst du komplett steuerfrei dazugeben. Ein Dienstrad zur privaten Nutzung ist steuerfrei, wenn du es zusätzlich zum Lohn überlässt. Für Gesundheitskurse gibt es bis zu 600 Euro pro Jahr, für die Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder sogar unbegrenzt steuerfreie Zuschüsse.

Essen fürs Team

Beim Mittagessen gelten eigene Werte: 2026 wird eine Mahlzeit pauschal mit 4,57 Euro angesetzt; mit Essenszuschüssen oder digitalen Essensmarken kannst du bis zu 7,67 Euro pro Arbeitstag begünstigt dazugeben. Details dazu stehen im Beitrag zur Mitarbeiterverpflegung.

Der häufigste Fehler

Benefits werden mündlich zugesagt und laufen dann als verdeckte Gehaltsumwandlung oder überschreiten unbemerkt die Grenze – bei der nächsten Lohnsteuerprüfung wird nachversteuert. Halte jede Leistung schriftlich fest und prüfe die Summe aller Sachbezüge pro Monat.

Welche Kombination aus Benefits für dein Team und dein Budget am meisten bringt, rechnen wir dir durch. Melde dich für ein Erstgespräch.

Häufige Fragen

Kann ich auch mal 60 Euro Sachbezug geben?

Nein – die 50 Euro sind eine Freigrenze. Schon bei 50,01 Euro ist der komplette Betrag steuer- und beitragspflichtig. Nicht genutzte Monate lassen sich auch nicht ansparen oder übertragen.

Zählt eine Gutscheinkarte als Sachbezug?

Ja, wenn die Karte nur zum Warenbezug taugt (keine Auszahlung, kein Überweisen) und der Vorteil zusätzlich zum geschuldeten Lohn gewährt wird. Eine Gehaltsumwandlung zählt nicht.

Was gilt für Geschenke zum Geburtstag?

Zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Jubiläum sind Sachgeschenke bis 60 Euro zusätzlich steuerfrei – unabhängig von der 50-Euro-Grenze. Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig.

Fachlich geprüft und redaktionell verantwortet von

Michel Kania

Steuerberater · Steuerkanzlei KANIA. Beratung für vegane Unternehmen, deutschlandweit.

Stand: August 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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