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Minijobber beschäftigen: Was 2026 gilt

Einfach erklärt

603 Euro Verdienstgrenze, 13,90 Euro Mindestlohn, Sofortmeldung in der Gastro: Was du 2026 beachten musst, wenn du Minijobber beschäftigst.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Seit dem 1. Januar 2026 darf ein Minijobber bei dir bis zu 603 Euro im Monat verdienen – im Jahr maximal 7.236 Euro. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Der liegt jetzt bei 13,90 Euro pro Stunde und steigt 2027 auf 14,60 Euro. Dann steigt auch die Minijob-Grenze mit.

Wie viele Stunden gehen?

Zahlst du genau den Mindestlohn, sind rund 43 Stunden im Monat drin. Zahlst du mehr pro Stunde, entsprechend weniger. Wichtig: Der Mindestlohn gilt auch im Minijob – ohne Ausnahme. Steigt er zum Jahreswechsel, musst du entweder den Lohn anpassen oder die Stunden reduzieren, sonst rutscht die Beschäftigung aus dem Minijob.

Was dich der Minijob kostet

Der Minijobber bekommt sein Geld weitgehend brutto für netto. Du als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zahlst die Abgaben obendrauf: pauschal 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Steuer plus kleine Umlagen – zusammen gut 31 Prozent. Der Minijobber selbst zahlt nur einen kleinen Eigenanteil zur Rente (3,6 Prozent), von dem er sich auf Antrag befreien lassen kann.

Gastro-Besonderheit: Sofortmeldung

Die Gastronomie gehört zu den Branchen mit Sofortmeldepflicht: Du musst jeden neuen Mitarbeiter – auch Minijobber – spätestens bei Arbeitsbeginn melden, nicht erst mit der ersten Abrechnung. Außerdem musst du Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen und die Aufzeichnungen zwei Jahre aufbewahren. Bei einer Zollkontrolle wird genau das geprüft.

Was, wenn es mal mehr wird?

Ein unvorhersehbares Überschreiten – etwa weil jemand krankheitsbedingt einspringt – ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr erlaubt, maximal bis zum Doppelten der Grenze. Wird dauerhaft mehr verdient, wird aus dem Minijob ein Midijob: Zwischen 603,01 und 2.000 Euro gilt der Übergangsbereich mit reduzierten Beiträgen für den Arbeitnehmer.

Nicht vergessen: Arbeitsrecht

Minijobber sind ganz normale Arbeitnehmer – mit Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagsvergütung. Wer das übersieht, riskiert Nachforderungen.

Ob Minijob, Midijob oder Teilzeit für dein Team am besten passt, rechnen wir gern mit dir durch. Melde dich für ein Erstgespräch.

Häufige Fragen

Wie viel darf ein Minijobber 2026 verdienen?

603 Euro im Monat, 7.236 Euro im Jahr. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt 2027 mit der nächsten Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro weiter.

Was zahle ich als Arbeitgeber für einen Minijobber?

Pauschal rund 31 Prozent zusätzlich zum Lohn: 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Pauschsteuer und kleine Umlagen. Der Minijobber zahlt nur 3,6 Prozent Rentenversicherung, von denen er sich befreien lassen kann.

Muss ich Minijobber in der Gastronomie sofort anmelden?

Ja. Die Gastronomie ist eine Branche mit Sofortmeldepflicht: Die Meldung muss spätestens bei Arbeitsbeginn erfolgen. Zusätzlich sind die Arbeitszeiten aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.

Fachlich geprüft und redaktionell verantwortet von

Michel Kania

Steuerberater · Steuerkanzlei KANIA. Beratung für vegane Unternehmen, deutschlandweit.

Stand: August 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Was bedeutet das im konkreten Fall?

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