Gastronomie
Lebensmittel spenden statt wegwerfen: Was gilt steuerlich?
Einfach erklärt
Ware kurz vor dem MHD darf mit null Euro bewertet werden – dann fällt keine Umsatzsteuer an. Seit 2025 gilt das auch für Foodsharing. Die Regeln im Überblick.
Einfach erklärt
Die kurze Antwort
Lebensmittel zu spenden statt wegzuwerfen kostet dich steuerlich in der Regel nichts – wenn du es richtig dokumentierst. Die früher verbreitete Sorge, auf gespendete Ware Umsatzsteuer zahlen zu müssen, ist für typische Fälle ausgeräumt.
Warum überhaupt Umsatzsteuer im Spiel ist
Beim Einkauf deiner Waren hast du Vorsteuer gezogen. Gibst du die Ware später unentgeltlich ab, behandelt das Umsatzsteuerrecht das wie eine Entnahme – grundsätzlich mit Umsatzsteuer. Entscheidend ist aber, womit die Steuer berechnet wird: nicht mit dem ursprünglichen Einkaufspreis, sondern mit dem Wert, den die Ware im Moment der Spende noch hat.
Der entscheidende Punkt: Wert im Spendenzeitpunkt
Backwaren vom Vortag, Obst und Gemüse mit Mängeln, Produkte kurz vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum – solche Ware ist kaum noch verkäuflich. Ihr Wert darf deshalb mit null angesetzt werden. Ergebnis: keine Umsatzsteuer. Das gilt auch für Non-Food-Artikel mit Mindesthaltbarkeitsdatum, etwa Naturkosmetik.
Tafel, Foodsharing und Co.
Die Regeln galten lange nur für Spenden an Tafeln und ähnliche Einrichtungen für Bedürftige. Seit 2025 ist klargestellt: Auch die Abgabe an Foodsharing-Initiativen und andere nicht mildtätige Organisationen ist erfasst. Für den zusätzlichen Spendenabzug bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer brauchst du allerdings eine gemeinnützige Empfängerorganisation, die dir eine Zuwendungsbestätigung ausstellt.
Ertragsteuer: kein versteckter Gewinn
Spendest du an eine gemeinnützige Organisation, darfst du die Ware zum Buchwert entnehmen – es entsteht kein zu versteuernder Gewinn. Die Kosten der Ware bleiben Betriebsausgaben.
Was du festhalten solltest
Führe eine einfache Spendenliste: Datum, Empfänger, Art und Menge, Zustand der Ware. Lass sie vom Empfänger abzeichnen. Ohne Nachweis kann das Finanzamt bei einer Prüfung höhere Werte schätzen.
Wie du eine Spendenroutine mit sauberer Dokumentation in deinem Betrieb aufsetzt, besprechen wir gern. Melde dich für ein Erstgespräch.
Häufige Fragen
Kostet mich das Spenden von Lebensmitteln Umsatzsteuer?
Meist nicht. Zwar gilt die Spende steuerlich als Entnahme, bemessen wird sie aber nach dem aktuellen Wert der Ware. Bei Frischware oder Lebensmitteln kurz vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum ist der Wert null – also fällt keine Umsatzsteuer an.
Darf ich auch an Foodsharing spenden?
Ja. Die Finanzverwaltung hat 2025 klargestellt, dass die Grundsätze auch für Abgaben an nicht mildtätige Organisationen wie Foodsharing-Initiativen gelten. Für den Spendenabzug brauchst du aber eine gemeinnützige Empfängerorganisation mit Zuwendungsbestätigung.
Was muss ich dokumentieren?
Eine einfache Spendenliste reicht: Datum, Empfänger, Art und Menge der Lebensmittel, Zustand (z. B. „MHD erreicht“). Lass sie vom Empfänger abzeichnen – das sichert dich bei einer Prüfung ab.
Fachlich geprüft und redaktionell verantwortet von
Michel Kania
Steuerberater · Steuerkanzlei KANIA. Beratung für vegane Unternehmen, deutschlandweit.
Stand: August 2026
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Einordnung statt Informationsflut
Was bedeutet das im konkreten Fall?
Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.
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