Food-Startups
Kleinunternehmer: Was die Regelung bringt – und was nicht
Einfach erklärt
Keine Umsatzsteuer bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz – wie die Kleinunternehmerregelung funktioniert, wo die Fallen liegen und wann der Verzicht besser ist.
Einfach erklärt
Die kurze Antwort
Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer berechnen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Das gilt, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Für den Start eines Food-Business ist das oft die einfachste Lösung – aber nicht immer die günstigste.
So funktioniert die Regelung
Maßgeblich ist dein Umsatz, nicht dein Gewinn – also alles, was du einnimmst, bevor Kosten abgezogen werden. Bleibst du unter den Grenzen, stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, mit einem kurzen Hinweis auf die Befreiung. Im Gegenzug bekommst du keine Vorsteuer erstattet: Die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf zahlst – für Küchengeräte, Ware, Verpackung – bleibt bei dir hängen.
Die zwei Grenzen im Blick behalten
Die 25.000-Euro-Grenze schaut ins Vorjahr, die 100.000-Euro-Grenze ins laufende Jahr. Wichtig: Überschreitest du die 100.000 Euro unterjährig, endet die Befreiung sofort – ab genau dem Umsatz, der die Grenze reißt. Wer im November einen Großauftrag annimmt, sollte vorher rechnen, nicht hinterher.
Wann sich der Verzicht lohnt
Du kannst freiwillig zur normalen Besteuerung wechseln. Das lohnt sich vor allem in zwei Fällen: Deine Kunden sind überwiegend Unternehmen – die zahlen die Umsatzsteuer nicht wirklich, weil sie sie als Vorsteuer zurückholen. Oder du investierst am Anfang viel – dann bekommst du die Vorsteuer aus deinen Anschaffungen erstattet. Der Verzicht bindet dich fünf Jahre, also vorher durchrechnen.
Der häufigste Fehler
Die Grenze wird mit dem Gewinn verwechselt. Ein Café mit 60.000 Euro Umsatz und 15.000 Euro Gewinn ist kein Kleinunternehmer mehr – auch wenn am Ende wenig übrig bleibt. Wer das übersieht und weiter ohne Umsatzsteuer abrechnet, schuldet sie trotzdem – aus Umsätzen, bei denen sie nie einkalkuliert war.
Ob die Kleinunternehmerregelung für deinen Start passt oder dich Vorsteuer kostet, lässt sich mit deiner Planung konkret durchrechnen. Melde dich gern für ein Erstgespräch.
Häufige Fragen
Gilt die Grenze für meinen Gewinn?
Nein – das ist der häufigste Irrtum. Die 25.000 Euro beziehen sich auf deinen Umsatz, also alles, was reinkommt. Dein Gewinn spielt für die Regelung keine Rolle.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Dann wird es ernst: Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 Euro Umsatz, fällt die Befreiung sofort weg – ab genau diesem Verkauf musst du Umsatzsteuer berechnen, nicht erst ab dem nächsten Jahr.
Wann lohnt sich der Verzicht auf die Regelung?
Wenn deine Kunden überwiegend Unternehmen sind (die holen sich die Steuer zurück) oder du hohe Anfangsinvestitionen hast – dann bekommst du die Vorsteuer aus deinen Einkäufen erstattet. Der Verzicht bindet dich allerdings fünf Jahre.
Fachlich geprüft und redaktionell verantwortet von
Michel Kania
Steuerberater · Steuerkanzlei KANIA. Beratung für vegane Unternehmen, deutschlandweit.
Stand: Juli 2026
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Einordnung statt Informationsflut
Was bedeutet das im konkreten Fall?
Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.
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