E-Commerce
Influencer-Kooperationen: Produkte, Honorare und die 30-Prozent-Lösung
Einfach erklärt
Gratisprodukte, Honorare, Tauschgeschäfte: wie Creator-Kooperationen steuerlich funktionieren – und wann die 30-Prozent-Pauschale die eleganteste Lösung ist.
Einfach erklärt
Die kurze Antwort
Kooperationen mit Creatorn sind Werbung – und damit Betriebsausgabe. Steuerlich interessant wird es an zwei Stellen: bei Produkten, die du verschickst und die behalten werden, und bei Honoraren an Creator im Ausland. Beides ist gut lösbar, wenn du es von Anfang an richtig aufsetzt.
Honorare: der einfache Fall
Zahlst du für einen Post, ein Video oder eine dauerhafte Partnerschaft, ist das eine normale Werbeleistung: Rechnung anfordern, als Betriebsausgabe buchen, Vorsteuer ziehen, fertig. Achte darauf, dass die Rechnung die Leistung konkret benennt – „Content-Erstellung und Veröffentlichung Instagram, Kampagne XY“ statt nur „Kooperation“.
Produkte statt Geld
Schickst du Ware, die behalten wird, hast du eine Sachzuwendung. Für die Creator ist das eine Einnahme in Höhe des Warenwerts – viele wissen das nicht, und Ärger beim Finanzamt der Gegenseite fällt auf deine Marke zurück. Du kannst das elegant lösen: Mit der 30-Prozent-Pauschale übernimmst du die Steuer auf die Zuwendung, die Beschenkten müssen nichts mehr versteuern, und du kommunizierst das als Teil des Kooperationsangebots. Wichtig: Die Pauschale gilt dann einheitlich für alle Zuwendungen des Jahres.
Ist der Versand schon Werbung?
Reine Produktproben zum Testen ohne Verpflichtung und ohne nennenswerten Eigenwert sind unkritisch. Sobald aber eine Gegenleistung vereinbart ist – Post gegen Produkt –, liegt ein Tausch vor: Deine Ware bezahlt die Werbeleistung. Dann brauchst du auch dafür eine saubere Abrechnung mit dem Warenwert als Grundlage.
Der häufigste Fehler
Kooperationen laufen formlos über Direktnachrichten, Produkte gehen raus, Posts erscheinen – und in der Buchhaltung existiert nichts davon. Spätestens wenn die Betriebsprüfung Warenabgänge ohne Verkäufe findet, wird es unangenehm. Führe eine einfache Liste: wer, wann, welches Produkt, welcher Wert, welche Gegenleistung.
Wie du dein Kooperationsprogramm steuerlich sauber und trotzdem unkompliziert aufsetzt, klären wir gern in einem Erstgespräch.
Häufige Fragen
Sind Gratisprodukte an Influencer steuerlich relevant?
Ja – was du Creatorn schickst, ist steuerlich relevant. Behält die Person das Produkt, ist das eine Zuwendung, die bei ihr Einnahme sein kann und bei dir sauber gebucht werden muss. Kleine Proben ohne nennenswerten Wert sind unkritisch.
Kann ich Honorare voll absetzen?
Ja, wenn die Leistung betrieblich veranlasst ist – also Werbung für dein Unternehmen. Du brauchst eine ordentliche Rechnung der Creator. Bei Creatorn aus dem Ausland gelten Besonderheiten, da solltest du vor der Buchung kurz prüfen lassen.
Was ist die 30-Prozent-Pauschale?
Du kannst die Steuer auf Sachzuwendungen pauschal mit 30 Prozent übernehmen – dann ist die Sache für die Beschenkten erledigt. Das lohnt sich, wenn du regelmäßig Produkte an viele Creator schickst.
Fachlich geprüft und redaktionell verantwortet von
Michel Kania
Steuerberater · Steuerkanzlei KANIA. Beratung für vegane Unternehmen, deutschlandweit.
Stand: Juli 2026
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Einordnung statt Informationsflut
Was bedeutet das im konkreten Fall?
Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.
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