Allgemein
Gewerbesteuer verstehen: Freibetrag, Hebesatz und Anrechnung
Einfach erklärt
24.500 Euro Freibetrag, Hebesatz der Gemeinde, Anrechnung auf die Einkommensteuer: Warum die Gewerbesteuer für kleine Betriebe oft neutral ausfällt.
Einfach erklärt
Die kurze Antwort
Die Gewerbesteuer ist die Steuer deiner Gemeinde auf deinen Gewerbeertrag. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro – und was darüber hinaus anfällt, wird zum großen Teil auf deine Einkommensteuer angerechnet. Für viele kleinere Betriebe ist sie deshalb weniger schlimm, als sie klingt.
Wer zahlt überhaupt?
Jeder Gewerbebetrieb – vom Café über den Onlineshop bis zum Foodtruck. Freiberufler wie Ärztinnen, Anwälte oder Designer sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Auch als Kleinunternehmerin bist du grundsätzlich dabei, bleibst mit deinem Gewinn aber meist unter dem Freibetrag.
So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist dein Gewinn. Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro werden 3,5 Prozent als Steuermessbetrag angesetzt. Diesen multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz – der liegt je nach Ort zwischen 200 und über 500 Prozent. Der Standort ist damit ein echter Kostenfaktor: Derselbe Gewinn kann in der Nachbargemeinde spürbar weniger Gewerbesteuer kosten.
Die gute Nachricht: Anrechnung
Als Einzelunternehmer oder Gesellschafterin einer Personengesellschaft bekommst du das Vierfache des Steuermessbetrags auf deine Einkommensteuer angerechnet. Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent ist die Gewerbesteuer damit im Ergebnis neutral; darüber bleibt eine überschaubare Restbelastung. Wichtig: Für eine GmbH oder UG gilt das nicht – sie hat weder Freibetrag noch Anrechnung.
Vorauszahlungen im Blick behalten
Die Gemeinde setzt Vorauszahlungen fest, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Läuft dein Jahr deutlich besser oder schlechter als geplant, lohnt ein Antrag auf Anpassung – das schont die Liquidität oder verhindert eine böse Nachzahlung.
Ob sich an deinem Standort und mit deiner Rechtsform etwas optimieren lässt, rechnen wir gern konkret durch. Melde dich für ein Erstgespräch.
Häufige Fragen
Ab wann zahle ich Gewerbesteuer?
Als Einzelunternehmerin oder Personengesellschaft erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr. Eine GmbH oder UG zahlt dagegen ab dem ersten Euro – für sie gibt es keinen Freibetrag.
Bekomme ich die Gewerbesteuer zurück?
Zum großen Teil ja: Das Vierfache des Steuermessbetrags wird auf deine Einkommensteuer angerechnet. Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent ist die Gewerbesteuer damit praktisch neutral. Bei Kapitalgesellschaften gibt es keine Anrechnung.
Kann ich die Gewerbesteuer absetzen?
Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer keine abziehbare Betriebsausgabe mehr. Als Ausgleich wurde die Anrechnung auf die Einkommensteuer auf den Faktor 4,0 erhöht.
Fachlich geprüft und redaktionell verantwortet von
Michel Kania
Steuerberater · Steuerkanzlei KANIA. Beratung für vegane Unternehmen, deutschlandweit.
Stand: August 2026
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Einordnung statt Informationsflut
Was bedeutet das im konkreten Fall?
Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.
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