Allgemein
EÜR oder Bilanz: Welche Gewinnermittlung passt zu deinem Betrieb?
Einfach erklärt
800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn: Erst darüber – und erst nach Aufforderung des Finanzamts – wird aus der EÜR eine Bilanzpflicht. Was gilt für wen?
Einfach erklärt
Die kurze Antwort
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfache Gewinnermittlung: Einnahmen minus Ausgaben, jeweils wenn das Geld fließt. Die Bilanz mit doppelter Buchführung ist aufwändiger, zeigt dafür Forderungen, Verbindlichkeiten und Bestände. Wer was machen muss, hängt von Rechtsform und Größe ab.
Wer bei der EÜR bleiben darf
Freiberufler immer – egal wie hoch Umsatz und Gewinn sind. Gewerbetreibende, solange sie nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn im Jahr erreichen. Kleinunternehmerinnen liegen darunter ohnehin. Wichtig: Selbst wenn du eine Grenze reißt, beginnt die Bilanzpflicht erst, nachdem das Finanzamt dich schriftlich aufgefordert hat – und dann ab dem Folgejahr.
Wer bilanzieren muss
Eine GmbH oder UG bilanziert immer, unabhängig von den Grenzen – das gehört zur Rechtsform. Auch wer als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, bilanziert grundsätzlich; kleine Einzelkaufleute unterhalb der Grenzen sind aber befreit.
Was der Unterschied praktisch bedeutet
Bei der EÜR zählt der Zahlungszeitpunkt: Eine Rechnung, die erst im Januar bezahlt wird, ist Gewinn des neuen Jahres – das gibt dir Spielraum zur Steuerung. Die Bilanz erfasst Geschäfte, wenn sie wirtschaftlich entstehen, und verlangt Inventur, Abgrenzungen und Rückstellungen. Dafür liefert sie ein vollständigeres Bild – was Banken bei Finanzierungen oft sehen wollen.
Der Wechsel will geplant sein
Beim Umstieg von der EÜR zur Bilanz werden offene Forderungen, Warenbestände und Verbindlichkeiten erstmals erfasst – es entsteht ein Übergangsgewinn oder -verlust. Ein Gewinn lässt sich auf bis zu drei Jahre verteilen. Wer auf die Grenzen zuläuft, sollte den Zeitpunkt aktiv gestalten statt auf den Brief vom Finanzamt zu warten.
Ob sich für dich die EÜR, die freiwillige Bilanz oder ein geplanter Wechsel lohnt, klären wir mit Blick auf deine Zahlen. Melde dich für ein Erstgespräch.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich bilanzieren?
Als Gewerbetreibende, wenn du mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn im Jahr erreichst – und erst, nachdem das Finanzamt dich schriftlich dazu auffordert. Eine GmbH oder UG bilanziert dagegen immer, unabhängig von den Grenzen.
Gilt die Grenze auch für Freiberufler?
Nein. Freiberufler dürfen unabhängig von Umsatz und Gewinn bei der EÜR bleiben, solange sie nicht freiwillig im Handelsregister eingetragen sind oder eine Rechtsform wählen, die zur Bilanz verpflichtet.
Was passiert beim Wechsel zur Bilanz?
Beim Wechsel entsteht ein Übergangsgewinn oder -verlust, weil offene Forderungen, Verbindlichkeiten und Warenbestände erstmals erfasst werden. Ein Gewinn kann auf bis zu drei Jahre verteilt werden – der Wechsel will geplant sein.
Fachlich geprüft und redaktionell verantwortet von
Michel Kania
Steuerberater · Steuerkanzlei KANIA. Beratung für vegane Unternehmen, deutschlandweit.
Stand: August 2026
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Einordnung statt Informationsflut
Was bedeutet das im konkreten Fall?
Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.
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