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Einkauf im Drittland: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer seit Juli 2026

Einfach erklärt

Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist Geschichte: was seit Juli 2026 bei Importen gilt, wie du die Einfuhrumsatzsteuer zurückholst – und wer eigentlich verzollt.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Kaufst du Ware, Verpackung oder Zubehör außerhalb der EU ein, fallen bei der Einfuhr Abgaben an: Einfuhrumsatzsteuer immer, Zoll seit Juli 2026 grundsätzlich auch – die alte 150-Euro-Freigrenze ist abgeschafft. Die Einfuhrumsatzsteuer bekommst du als Unternehmer zurück, der Zoll wandert in deine Kalkulation.

Was sich Juli 2026 geändert hat

Bis Ende Juni 2026 waren Sendungen bis 150 Euro zollfrei. Seit dem 1. Juli gilt: Für Kleinsendungen bis 150 Euro wird übergangsweise eine Pauschale von 3 Euro je Warenart in der Sendung erhoben – zehn gleiche Handyhüllen kosten einmal 3 Euro, drei verschiedene Warenarten dreimal 3 Euro. Oberhalb von 150 Euro gelten wie bisher die regulären Zollsätze nach Warenart. Ab 2028 soll jede Sendung exakt verzollt werden. Für dich heißt das: Der Preisvorteil vieler Billiganbieter schrumpft – und deine Importkalkulation braucht eine Zeile mehr.

Einfuhrumsatzsteuer: durchlaufender Posten

Auf jede Einfuhr fällt Einfuhrumsatzsteuer an – 19 Prozent, bei Lebensmitteln meist 7 Prozent, gerechnet auf Warenwert plus Versand plus Zoll. Als Unternehmer ziehst du sie wie Vorsteuer wieder ab; entscheidend ist der zollamtliche Beleg. Hebe die Einfuhrbelege deshalb genauso sorgfältig auf wie Rechnungen.

Wer verzollt – du oder der Verkäufer?

Das regeln die Lieferbedingungen. „Geliefert verzollt“ (DDP): Der Verkäufer trägt Zoll und Abwicklung, du bekommst einen Endpreis. „Unverzollt“ (DAP): Du bist Anmelder, brauchst eine EORI-Nummer (kostenlos beim Zoll zu beantragen) und zahlst die Abgaben selbst – oft plus Servicegebühr des Paketdienstes. Für regelmäßige Importe lohnt der Blick, welche Variante günstiger kommt.

Der häufigste Fehler

Einfuhrbelege verschwinden beim Paketdienst-Portal oder im Müll – und mit ihnen der Vorsteuerabzug aus der Einfuhrumsatzsteuer. Bei regelmäßigen Importen summiert sich das schnell auf vierstellige Beträge im Jahr. Lade die Belege direkt nach jeder Lieferung herunter und hänge sie an den Einkauf.

Ob sich deine Importwege nach der Zollreform noch rechnen und wie du die Abwicklung schlank hältst, klären wir gern in einem Erstgespräch.

Häufige Fragen

Zahle ich jetzt auf jede Einfuhr Zoll?

Ja – seit dem 1. Juli 2026 gibt es keine Zollfreigrenze mehr. Für Sendungen bis 150 Euro gilt übergangsweise eine Pauschale von 3 Euro je Warenart, darüber die normalen Zollsätze. Einfuhrumsatzsteuer fällt ohnehin ab dem ersten Cent an.

Bekomme ich die Abgaben zurück?

Die Einfuhrumsatzsteuer ja – sie ist wie Vorsteuer abziehbar, wenn du die Ware für dein Unternehmen einführst und den Beleg hast. Der Zoll selbst ist nicht erstattungsfähig, er gehört zu deinen Anschaffungskosten.

Worauf muss ich beim Einkauf im Drittland achten?

Kläre vor der Bestellung, wer verzollt: Liefert der Verkäufer „verzollt“ (DDP), kümmert er sich. Steht „unverzollt“ (DAP) im Angebot, bist du Anmelder – dann brauchst du eine EORI-Nummer und die Abgaben treffen dich direkt.

Fachlich geprüft und redaktionell verantwortet von

Michel Kania

Steuerberater · Steuerkanzlei KANIA. Beratung für vegane Unternehmen, deutschlandweit.

Stand: Juli 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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