Allgemein
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale im Verein
Einfach erklärt
3.300 Euro für Übungsleiter, 960 Euro fürs Ehrenamt: Wer die seit 2026 erhöhten Pauschalen nutzen kann, was nebenberuflich bedeutet – und warum die Satzung bei Vorständen entscheidet.
Einfach erklärt
Die kurze Antwort
Wer nebenberuflich für einen gemeinnützigen Verein tätig ist, kann bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerfrei bekommen – die Übungsleiterpauschale. Für Tätigkeiten außerhalb dieses Bereichs gibt es die Ehrenamtspauschale von 960 Euro. Beide Beträge wurden zum 1. Januar 2026 angehoben und sind auch sozialversicherungsfrei.
Übungsleiterpauschale: 3.300 Euro
Sie greift bei nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer pädagogischer Rolle – auch für künstlerische Tätigkeiten und die Pflege alter oder kranker Menschen. Bis 2025 lag der Betrag bei 3.000 Euro. Für einen Tierschutzverein heißt das: Wer Kurse gibt, Schulungen leitet oder Aufklärungsarbeit pädagogisch gestaltet, fällt darunter – die reine Tierbetreuung dagegen nicht.
Ehrenamtspauschale: 960 Euro
Sie deckt alle übrigen nebenberuflichen Tätigkeiten für den gemeinnützigen Bereich ab: Vorstandsarbeit, Buchhaltung, Platzwart, Stallbetreuung, Organisation. Bis 2025 waren es 840 Euro. Wichtig für Vorstände: Eine Vergütung – auch die Ehrenamtspauschale – setzt voraus, dass die Satzung sie ausdrücklich zulässt. Fehlt diese Regelung, ist die Zahlung eine Mittelfehlverwendung und gefährdet die Gemeinnützigkeit.
Nebenberuflich – was heißt das?
Die Tätigkeit darf zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs ausmachen, also grob 14 Stunden in der Woche. Ob du hauptberuflich etwas anderes machst, spielt keine Rolle – auch Studierende, Rentnerinnen oder Arbeitslose können nebenberuflich tätig sein.
Der häufigste Fehler
Die Pauschale wird als Freibetrag pro Tätigkeit verstanden. Sie gilt aber personenbezogen und nur einmal jährlich – wer für zwei Vereine als Übungsleiter arbeitet, hat zusammen 3.300 Euro frei, nicht zweimal. Lasst euch von Vergüteten bestätigen, dass sie die Pauschale nicht anderweitig ausschöpfen.
Wie ihr Vergütungen im Verein sauber und satzungskonform gestaltet, klären wir gern in einem Erstgespräch.
Häufige Fragen
Wie viel ist steuerfrei?
Bis 3.300 Euro im Jahr für Übungsleiter-, Ausbilder- oder Betreuertätigkeiten – also überall dort, wo pädagogisch mit Menschen gearbeitet wird. Daneben gibt es die Ehrenamtspauschale von 960 Euro für alle anderen Vereinstätigkeiten. Beide Beträge gelten seit 2026.
Kann ich beide Pauschalen zusammen nutzen?
Nein. Beide Pauschalen lassen sich für dieselbe Tätigkeit nicht kombinieren. Für zwei klar getrennte Tätigkeiten im selben Verein ist das dagegen möglich.
Gibt es eine Stundengrenze?
Ja, die Tätigkeit muss nebenberuflich sein – also höchstens ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitberufs, grob gerechnet rund 14 Stunden pro Woche.
Fachlich geprüft und redaktionell verantwortet von
Michel Kania
Steuerberater · Steuerkanzlei KANIA. Beratung für vegane Unternehmen, deutschlandweit.
Stand: Juli 2026
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Einordnung statt Informationsflut
Was bedeutet das im konkreten Fall?
Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.
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