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Firmenwagen privat nutzen: Was kostet das steuerlich?

Einfach erklärt

1-%-Regel oder Fahrtenbuch? Was die Privatnutzung des Firmenwagens kostet – und warum das E-Auto steuerlich nur ein Viertel zählt.

Einfach erklärt

Die kurze Antwort

Nutzt du einen Firmenwagen auch privat, will das Finanzamt dafür etwas sehen. Der Standardweg ist die 1-%-Regel: Du versteuerst jeden Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises als privaten Vorteil. Beim E-Auto ist es nur ein Viertel davon – einer der größten Steuervorteile, die es aktuell gibt.

So funktioniert die 1-%-Regel

Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs bei Erstzulassung – nicht dein Kaufpreis, nicht der Gebrauchtwert. Bei einem Listenpreis von 40.000 Euro versteuerst du 400 Euro monatlich zusätzlich. Fährst du damit auch zwischen Wohnung und Betrieb, kommt dafür noch ein Zuschlag dazu. Voraussetzung für die pauschale Regel ist, dass du den Wagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzt.

Der E-Auto-Vorteil

Bei reinen Elektroautos wird nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt – aus 400 Euro werden 100 Euro im Monat. Das gilt bis zu einer Preisgrenze, die der Gesetzgeber zuletzt mehrfach angehoben hat; für Neuanschaffungen liegt sie aktuell bei 100.000 Euro. Plug-in-Hybride bekommen unter Bedingungen die Hälfte. Für einen Betrieb, der Nachhaltigkeit ernst nimmt, passen hier Werte und Steuerersparnis gut zusammen.

Die Alternative: Fahrtenbuch

Statt der Pauschale kannst du jede Fahrt dokumentieren und nur den tatsächlichen Privatanteil versteuern. Das lohnt sich, wenn du privat wenig fährst oder der Wagen teuer war. Der Haken: Das Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Eine Excel-Tabelle reicht nicht – sie lässt sich nachträglich ändern.

Der häufigste Fehler

Ein Fahrtenbuch, das „später nachgetragen“ wird. Fällt es bei einer Prüfung durch, gilt automatisch die 1-%-Regel – rückwirkend für alle offenen Jahre. Das kann teuer werden. Entscheide dich am Jahresanfang bewusst für einen Weg und zieh ihn durch.

Ob 1-%-Regel oder Fahrtenbuch für dich günstiger ist, lässt sich mit deinen Zahlen konkret durchrechnen. Melde dich gern für ein Erstgespräch.

Häufige Fragen

Darf ich den Firmenwagen überhaupt privat fahren?

In den meisten Fällen ja – gelegentliche Privatfahrten sind erlaubt und werden pauschal über die 1-%-Regel abgegolten. Entscheidend ist, dass der Wagen überwiegend, also zu mehr als 50 Prozent, betrieblich genutzt wird.

Was ist der Bruttolistenpreis?

Der Bruttolistenpreis ist der offizielle Neupreis des Modells inklusive Sonderausstattung – auch wenn du gebraucht gekauft oder einen Rabatt bekommen hast. Der tatsächliche Kaufpreis spielt für die Regel keine Rolle.

Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch?

Wenn du privat nur wenig fährst oder der Listenpreis hoch ist. Das Fahrtenbuch muss dafür lückenlos und zeitnah geführt werden – nachträglich rekonstruieren gilt nicht.

Fachlich geprüft und redaktionell verantwortet von

Michel Kania

Steuerberater · Steuerkanzlei KANIA. Beratung für vegane Unternehmen, deutschlandweit.

Stand: Juli 2026

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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Einordnung statt Informationsflut

Was bedeutet das im konkreten Fall?

Die Rechtslage wirkt sich je nach Betrieb, Rechtsform und Abläufen unterschiedlich aus. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Prüfung.

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